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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13   

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OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13 (https://dejure.org/2014,17056)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.06.2014 - 4 B 7.13 (https://dejure.org/2014,17056)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juni 2014 - 4 B 7.13 (https://dejure.org/2014,17056)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 141 EGV, Art 157 AEUV, § 4 Nr 1 EGRL 81/97 vom 15.12.1997, § 4 Nr 2 EGRL 81/97 vom 15.12.1997, Art 3 Abs 1 GG
    Zulage für die Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion während der Freistellungsphase im Altersteilzeit-Blockmodell

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 141 EGV, Art 157 AEUV, § 4 Nr 1 EGRL 81/97, § 4 Nr 2 EGRL 81/97, Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 2 Abs 1 BBesG, § 6 BBesG, § 42 Abs 3 S 1 BBesG, § 45 BBesG, § 2 ATZV, § 39 Abs 7 BG BB
    Ministerialrat; Zulage für die Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion während der Freistellungsphase im Altersteilzeit-Blockmodell; tatsächliche Wahrnehmung; Fiktion der Wahrnehmung; Begriff der Arbeitszeit; Teilzeitbeschäftigung; Anspargedanke; Vorleistungsgedanke; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Zulage nach § 45 Bundesbesoldungsgestz (BBesG) für den Zeitraum der Freistellung des Beamten im Rahmen des Altersteilzeit-Blockmodells; Tatsächliche Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gewährung einer Zulage nach § 45 Bundesbesoldungsgestz ( BBesG ) für den Zeitraum der Freistellung des Beamten im Rahmen des Altersteilzeit-Blockmodells; Tatsächliche Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - 4 B 12.10

    Keine Zulage bei Übertragung eines höherwertigen Amtes für das dem Beamten die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13
    Nur bei einer planwidrigen sachlichen Lücke im Beamtenbesoldungsrecht kann eine dem Willen des Gesetzgebers folgende entsprechende Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil vom 18. März 2011 - OVG 4 B 12.10 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Jede Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch stehen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1995 - 1 C 32.92 -, juris Rn. 45 m.w.N.; ebenso Senatsurteil vom 18. März 2011 - OVG 4 B 12.10 -, juris Rn. 28).

    Das Leistungsprinzip verlangt nicht, dass jegliche Aufgabenerfüllung, die über die amtsgemäße Beschäftigung hinausgeht, auch finanziell honoriert werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 29.04 - juris Rn. 20; ebenso Senatsurteil vom 18. März 2011, a.a.O., Rn. 29).

  • OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 369/05

    Wechselschichtzulage im Rahmen des Sabbatjahrmodells

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13
    Ohnehin sei nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Urteil vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 369/05 -, juris) zu einem vergleichbaren Fall eine Gesamtbetrachtung beider Phasen des hier gewählten Blockmodells anzustellen, weil als Arbeitszeit im Sinne des § 6 Abs. 1 BBesG die durchschnittliche Arbeitszeit anzusehen sei, die ein Beamter während der Gesamtdauer der ihm gewährten Teilzeitbeschäftigung zu leisten habe; der Beamte gelte damit während des gesamten Zeitraums der Altersteilzeit als teilzeitbeschäftigt, so dass auch die Alimentation entsprechend ausfallen müsse.

    Nicht zu überzeugen vermag auch der Hinweis des Klägers auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Urteil vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 369/05 -, juris Rn. 16 ff.) zu einer Wechselschichtzulage im Rahmen des Sabbatjahrmodells (als Form eines Blockmodells).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - 21 A 2607/05

    Berücksichtigung einer Lehrzulage bei der Berechnung des Altersteilzeitzuschlages

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13
    Dies sei - so das Oberverwaltungsgericht Münster in einer unveröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 25. April 2007 - 21 A 2607/05 -) - nach den entsprechend heranzuziehenden Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum so genannten "Anspargedanken" bei einer Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell berechtigt, weil der Beamte während der Arbeitsphase mit seiner vollen Arbeitsleistung in Vorleistung gegangen sei und ein in der Freistellungsphase auszugleichendes Arbeitszeitguthaben angespart habe.

    Anders als in Rechtsprechung (s. dazu das klägerseits zitierte unveröffentlichte Urteil des OVG Münster vom 25. April 2007 - 21 A 2607/05 -) und Literatur (vgl. Kathke, in: Schwegmann/Summer, a.a.O., A II/1 § 6 BBesG Rn. 30; ähnlich auch Blatt, ZBR 2010, S. 184; s. ferner Kümmel/Pohl, Bundesbesoldungsrecht, Loseblatt-Kommentar, Stand: August 2013, § 2 ATZV, Rn. 50) teilweise vertreten, lässt sich eine vom Wortlaut des § 45 BBesG abweichende Interpretation, die als zulagenauslösend auch eine Fiktion der Funktionswahrnehmung betrachtet, nicht mit der Überlegung rechtfertigen, dass der betroffene Beamte während der Arbeitsphase mit seinen vollen Arbeitsleistungen im Hinblick auf die sich anschließende Freistellungsphase in Vorleistung getreten sei, mithin entsprechende Leistungen im Rahmen der ersten Phase des Blockmodells für dessen zweite Phase "angespart" habe.

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13
    Das Grundrecht ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art oder solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 und 174/84 -, BVerfGE 80, 1, 36).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04

    Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13
    Das Leistungsprinzip verlangt nicht, dass jegliche Aufgabenerfüllung, die über die amtsgemäße Beschäftigung hinausgeht, auch finanziell honoriert werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 29.04 - juris Rn. 20; ebenso Senatsurteil vom 18. März 2011, a.a.O., Rn. 29).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13
    Das Verbot der willkürlichen Ungleichbehandlung einer Personengruppe gilt auch im Bereich des Besoldungsrechts (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1978 - 2 BvL 10/77 -, BVerfGE 49, 260, 271).
  • BVerwG, 17.05.2010 - 2 B 63.09

    Vergütung von Teilzeitbeschäftigung und unzulässige indirekte Diskriminierung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13
    Danach ist das Entgelt für die Arbeitsleistung entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit, d.h. strikt zeitanteilig zu gewähren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 2 B 63.09 -, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13
    In keinem Fall darf richterliche Rechtsfindung das gesetzgeberische Ziel der Norm in einem wesentlichen Punkt verfehlen oder verfälschen oder an die Stelle der Regelungskonzeption des Gesetzgebers gar eine eigene treten lassen (so mit ausführlichen weiteren Nachweisen BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. -, juris Rn. 66; im Anschluss daran Senatsurteil vom 11. Juni 2013 - OVG 4 B 31.12 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13
    Nach den insoweit zu beachtenden höchstrichterlichen Entscheidungen (Urteile vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 -, juris Rn. 36; vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 -, juris Rn. 13; und vom 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 -, juris Rn. 14) sei Arbeitszeit im Sinne des § 6 Abs. 1 BBesG die durchschnittliche Arbeitszeit, die der Beamte während der Gesamtdauer der ihm gewährten Teilzeitbeschäftigung zu leisten habe.
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01

    Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13
    Nach den insoweit zu beachtenden höchstrichterlichen Entscheidungen (Urteile vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 -, juris Rn. 36; vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 -, juris Rn. 13; und vom 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 -, juris Rn. 14) sei Arbeitszeit im Sinne des § 6 Abs. 1 BBesG die durchschnittliche Arbeitszeit, die der Beamte während der Gesamtdauer der ihm gewährten Teilzeitbeschäftigung zu leisten habe.
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04

    Lehrer, Arbeitszeit der -, Unterrichtsverpflichtung und Arbeitszeit der -,

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

  • BVerwG, 12.09.1994 - 2 C 7.93

    Gewährung einer Sicherheitszulage für eine Tätigkeit bei einem Sicherheitsdienst

  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 11.90

    Dauer einer vorläufigen Dienstenthebung - Wegfall der Polizeizulage -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 4 B 31.12

    Recht, einmal jährlich eine Versammlung der weiblichen Beschäftigten

  • OVG Thüringen, 30.06.2015 - 2 KO 535/14

    Kein Anspruch auf Verwendungszulage für Fachlehrer an einer Regelschule (BesGr A

    Für eine solche Fiktion fehlt es jedoch an einer gesetzlichen Grundlage, die für die Gewährung von Besoldungsbestandteilen, wozu auch die Zulagen gehören (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 ThürBesG), gemäß § 2 Abs. 1 und 2 ThürBesG zwingend erforderlich ist (vgl. ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Juni 2014 - 4 B 7/13 - juris zu § 45 BBesG).

    Der Senat folgt in Übereinstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg (Urteil vom 19. Juni 2014 - 4 B 7/13 - juris zu § 45 BBesG) nicht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 25. April 2007 - 21 A 2607/05 - juris), die eine leistungsabhängige Stellenzulage bei der Berechnung des Altersteilzeitzuschlags während der Freistellungsphase im Blockmodell berücksichtigt hat.

    Der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Urteil vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 369/05 - juris) zur anteiligen Weitergewährung einer Wechselschichtzulage im Rahmen des Sabbatjahrmodells als Form des Blockmodells vermag der Senat ebenfalls nicht zu folgen (vgl. ebenso OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 19. Juni 2014 - 4 B 7/13 - juris zu § 45 BBesG).

  • BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15

    Haushaltsrechtliche Voraussetzungen für die Übertragung eines höherwertigen Amtes

    Die Ansicht, dass die Zulagengewährung mangels tatsächlicher Aufgabenwahrnehmung mit dem Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell endet, war bereits geraume Zeit vor Erlass des Berufungsurteils in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vertreten worden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Juni 2014 - 4 B 7.13 - juris Rn. 17 ff; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 4. Juli 2005 - 9 E 4113/04 - juris Rn. 15 ff.).
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